Stipendienausschreibung

Bewerbungsschluss 27.09.2024

Image

Landesgraduiertenstipendien 2025

Die Friedrich-Schiller-Universität schreibt auf der Grundlage der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung und des Thüringer Hochschulgesetzes vom 10. Mai 2018 Landesgraduiertenstipendien aus. Die Förderung ist ab dem 1. Januar 2025 möglich.

Förderung

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich mindestens 1.400 €. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung um ein viertes Jahr ist möglich. Darüber hinaus können weitere Verlängerungen aufgrund der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen sowie aufgrund eigener schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung gewährt werden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich um ein Landesgraduiertenstipendium bewerben, wenn Sie

  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen gezeigt haben,
  • die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion an der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfüllen,
  • bei Ihrer Promotion von mindestens einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Friedrich-Schiller-Universität Jena betreut werden.

Einzureichende Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Exposé des Dissertationsvorhabens mit Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur (5-10 Seiten ohne Literaturverzeichnis)
  • Kopie der Hochschulabschlusszeugnisse  (z.B. Bachelor und Master) mit Notenübersicht

Weiterer Bestandteil der Bewerbung ist eine vertrauliche Stellungnahme der Person, die das Promotionsvorhaben betreut / betreuen wird (Formblatt für Betreuer:innen). Das Formblatt muss direkt durch die Betreuer:innen per E-Mail an graduiertenstipendien@uni-jena.de gesendet werden.

Wie erfolgt die Auswahl?

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Vergabekommission. Sie setzt sich aus den nichtstudentischen Mitgliedern des Ausschusses für wissenschaftlichen Nachwuchs, der Gleichstellungs-Beauftragten sowie der Diversity-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • ein zügig durchgeführtes Hochschulstudium,
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen, die eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen,
  • ein wissenschaftlich überdurchschnittlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von maximal drei Jahren abgeschlossen werden kann und einen bedeutsamen Beitrag zur Wissenschaft erhoffen lässt.

Kontakt für Rückfragen

Graduierten-Akademie
Angela Köhler-Saß
graduiertenstipendien@uni-jena.de
Telefon +49 3641 9 401316

Online-Bewerbung