Bewerbungsschluss 30.09.2025
Die Friedrich-Schiller-Universität schreibt auf der Grundlage der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung und des Thüringer Hochschulgesetzes vom 10. Mai 2018 Landesgraduiertenstipendien aus. Die Förderung ist ab dem 1. Januar 2026 möglich.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich mindestens 1.400 €. Promovierende mit Kindern erhalten einen Familienzuschlag in Höhe von 300 Euro pro Monat für ein unterhaltspflichtiges Kind und jeweils 150 Euro für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind.
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung um ein viertes Jahr ist möglich. Darüber hinaus können weitere Verlängerungen aufgrund der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen sowie aufgrund eigener schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung gewährt werden.
Sie können sich um ein Landesgraduiertenstipendium bewerben, wenn Sie
Weiterer Bestandteil der Bewerbung ist eine vertrauliche Stellungnahme der Person, die das Promotionsvorhaben betreut / betreuen wird (Formblatt für Betreuer:innen). Das Formblatt muss direkt durch die Betreuer:innen per E-Mail an graduiertenstipendien@uni-jena.de gesendet werden.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Vergabekommission. Sie setzt sich aus den nichtstudentischen Mitgliedern des Ausschusses für wissenschaftlichen Nachwuchs, der Gleichstellungs-Beauftragten sowie der Diversity-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
Graduierten-Akademie
Angela Köhler-Saß
graduiertenstipendien@uni-jena.de
Telefon +49 3641 9 401316