Stipendienausschreibung

Bewerbungsschluss 31.08.2024

Image

Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena vergibt Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende, die ihre Dissertation eingereicht haben oder kurz vor der Abgabe stehen. Diese Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) finanziert. Die Förderdauer beträgt bis zu 4 Monate. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1000,- EUR.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich internationale Promovierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena aus allen Fachdisziplinen,

  • die zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Dissertation keine anderweitige Förderung erhalten,
  • die nicht an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung forschen,
  • die Ihre Dissertation innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung einreichen

Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an Bewerber:innen, die gleichzeitig eine Promotionsförderung aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen.

Förderung

Sie können für die Zeit von der Einreichung der Dissertation bis zur mündlichen Prüfung eine Förderung in Höhe von 1000,- Euro monatlich beantragen um:

  • ein begonnenes Forschungsprojekt abzuschließen,
  • ein umgrenztes Forschungsvorhaben durchzuführen,
  • ein neues Forschungsvorhaben vorzubereiten.

Wie erfolgt die Auswahl?

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission der Graduierten-Akademie. Die Begutachtung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens und Arbeitsprogramms
  • eine zügig durchgeführte Promotion
  • Nachweis der aktiven Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch entsprechend des Qualifikationsalters (z. B. durch Publikationen, Vorträge auf Konferenzen, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie der Teilnahme an strukturierten Promotionsprogrammen).

Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Abgabe der Dissertation und der Eröffnung des Promotionsverfahrens. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag des Abgabedatums durch das Dekanat in doc-in oder ein separates Schreiben der Fakultät.

Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen die Bewerberin oder der Bewerber sowie Betreuerin bzw. Betreuer ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel der Sicherung des Lebensunterhalts des Bewerbers bzw. der Bewerberin dienen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung