Bewerbungsschluss 28.09.2023
Die Friedrich-Schiller-Universität schreibt auf der Grundlage der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung und des Thüringer Hochschulgesetzes vom 10. Mai 2018 Landesgraduiertenstipendien aus. Die Förderung ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich mindestens 1.400 €. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung um ein viertes Jahr ist möglich. Darüber hinaus können weitere Verlängerungen aufgrund der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen sowie aufgrund eigener schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung gewährt werden.
Sie können sich um ein Landesgraduiertenstipendium bewerben, wenn Sie
Weiterer Bestandteil der Bewerbung ist eine vertrauliche Stellungnahme der Person, die das Promotionsvorhaben betreut / betreuen wird (Formblatt für Betreuer:innen). Das Formblatt muss direkt durch die Betreuer:innen per E-Mail an graduiertenstipendien@uni-jena.de gesendet werden.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Vergabekommission. Sie setzt sich aus den nichtstudentischen Mitgliedern des Ausschusses für wissenschaftlichen Nachwuchs, der Gleichstellungs-Beauftragten sowie der Diversity-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
Graduierten-Akademie
Angela Köhler-Saß
graduiertenstipendien@uni-jena.de
Telefon +49 3641 9 401316